Datenschutz bei KI-Einsatz im Unternehmen?

Nick van der Falk, KI-Experte für den Mittelstand bei DND Systems

· KI-Experte für den Mittelstand

6 Min. Lesezeit · Aktualisiert September 2026

Kurz beantwortet

Ja, der Datenschutz nach DSGVO muss beim KI-Einsatz vollständig beachtet werden, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Entscheidend sind eine klare Rechtsgrundlage, Zweckbindung und Datenminimierung. Die Verantwortung liegt beim Unternehmen, das die KI einsetzt. Mit externen Anbietern ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwingend erforderlich.

Team unterhält sich entspannt bei einem Kaffee in der Büroküche – Datenschutz KI-Einsatz

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz ist datenschutzrechtlich zulässig, erfordert aber eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt uneingeschränkt, sobald eine KI personenbezogene Daten verarbeitet — also Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das ist bei den meisten unternehmerischen Anwendungsfällen der Fall.

Die Herausforderung besteht darin, die Potenziale von KI zu nutzen, ohne rechtliche Risiken einzugehen. Viele Unternehmer sind unsicher, welche Daten eine KI sehen darf, wer bei Fehlern haftet und wie man die Kontrolle behält. Eine strukturierte Herangehensweise ist der Schlüssel, um KI regelkonform und gewinnbringend in die eigenen Abläufe zu integrieren.

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Die wichtigsten DSGVO-Grundsätze für den KI-Einsatz

Die DSGVO ist kein KI-Verhinderungsgesetz. Sie gibt einen klaren Rahmen vor, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist. Für den Einsatz von KI im Unternehmen sind vor allem diese Grundsätze entscheidend:

Jede Datenverarbeitung durch eine KI benötigt eine Rechtsgrundlage. Das kann die Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrags oder ein berechtigtes Interesse des Unternehmens sein. Welches davon zutrifft, muss vorab geprüft und dokumentiert werden. Dies ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.

  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie ursprünglich erhoben wurden. Eine KI darf also nicht plötzlich Kundendaten für völlig neue Analysen nutzen, ohne dass dies vom ursprünglichen Zweck gedeckt ist.
  • Datenminimierung: Es dürfen nur so viele Daten verarbeitet werden, wie für den jeweiligen Zweck unbedingt erforderlich sind. Die KI sollte keinen Zugriff auf ganze Datenbanken erhalten, wenn nur einzelne Felder relevant sind.
  • Transparenz: Betroffene Personen (Kunden, Mitarbeiter) müssen darüber informiert werden, dass und wie ihre Daten mithilfe von KI verarbeitet werden.
  • Richtigkeit: Die verarbeiteten Daten müssen korrekt sein. Fehlerhafte Daten können zu falschen Ergebnissen und Entscheidungen der KI führen, was korrigiert werden muss.
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Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bei KI?

Wenn Sie für den Betrieb Ihrer KI einen externen Dienstleister nutzen — zum Beispiel einen Cloud-Anbieter oder eine spezialisierte Agentur — verarbeitet dieser Daten in Ihrem Auftrag. In diesem Fall sind Sie der „Verantwortliche“ im Sinne der DSGVO, der Dienstleister ist der „Auftragsverarbeiter“.

Die DSGVO schreibt für diese Konstellation zwingend den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) vor. Dieses Dokument regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten. Es stellt sicher, dass der Dienstleister die Daten nur nach Ihren Weisungen und unter Einhaltung der Datenschutzstandards verarbeitet.

Ohne gültigen AVV ist der Einsatz eines externen KI-Dienstes, der personenbezogene Daten verarbeitet, nach aktueller Rechtslage unzulässig und kann zu Bußgeldern führen. Prüfen Sie daher genau, wo die Daten verarbeitet werden, insbesondere bei Anbietern aus Nicht-EU-Ländern.

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Wie gehen KI-Mitarbeiter mit sensiblen Daten um?

Standard-Tools wie öffentliche Chatbots oder globale KI-Plattformen bieten oft wenig Kontrolle darüber, wo und wie Daten gespeichert und wofür sie weiterverwendet werden. Für den Umgang mit vertraulichen Unternehmens- und Kundendaten sind sie daher meist ungeeignet.

Ein individuell entwickelter KI-Mitarbeiter bietet hier einen strukturellen Vorteil. Er ist keine Standardsoftware, sondern eine maßgeschneiderte Lösung, die exakt für einen definierten Prozess in Ihrem Unternehmen gebaut wird. Der Datenschutz kann dabei von Anfang an in die Architektur integriert werden („Privacy by Design“).

Ein solcher KI-Mitarbeiter greift nur auf die Systeme und Daten zu, die für seine Aufgabe zwingend nötig sind. Er kann so konfiguriert werden, dass er Daten vor der Verarbeitung anonymisiert oder ausschließlich in Ihrer eigenen, geschützten IT-Infrastruktur (lokal oder in einer zertifizierten deutschen Cloud) läuft, sodass die Daten bei dieser Konfiguration Ihr Unternehmen nicht verlassen.

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Wer haftet bei Datenschutzverstößen durch eine KI?

Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Einsatz einer KI liegt immer beim Unternehmen, das die KI nutzt. Die KI selbst ist rechtlich gesehen ein Werkzeug, vergleichbar mit jeder anderen Software. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher nicht haften.

Kommt es zu einem Datenschutzverstoß — etwa weil die KI unberechtigt Daten weitergibt oder eine Entscheidung auf Basis falscher Daten trifft —, haftet das Unternehmen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, KI-Systeme nicht als „Blackbox“ zu betrachten, sondern deren Funktionsweise und Datenflüsse genau zu verstehen und zu dokumentieren.

Bei Einsatz eines externen Dienstleisters kann dieser im Rahmen des AVV zwar intern in Regress genommen werden, die primäre Verantwortung gegenüber Behörden und Betroffenen verbleibt aber bei Ihnen als Auftraggeber.

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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Die DSGVO fordert von Unternehmen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu ergreifen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Beim KI-Einsatz bedeutet das konkret, Risiken zu bewerten und passende Schutzmechanismen zu implementieren.

Diese Maßnahmen müssen dokumentiert und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Ein reines Vertrauen auf die Technik genügt nicht; es braucht klare Prozesse und geschulte Mitarbeiter. Die Auswahl und Bewertung der Maßnahmen sollte durch fachkundige Personen, etwa einen Datenschutzbeauftragten, begleitet werden.

  • Technisch (Beispiele): Verschlüsselung von Daten, Pseudonymisierung, Zugriffskontrollen, sichere Konfiguration der KI-Schnittstellen, Protokollierung der Zugriffe.
  • Organisatorisch (Beispiele): Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Abschluss von AV-Verträgen, Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) bei hohem Risiko, Schulung der Mitarbeiter, klare Anweisungen für den Umgang mit der KI.

Was Sie aus diesem Artikel mitnehmen

  1. Identifizieren Sie einen wiederkehrenden Prozess in Ihrem Unternehmen, in dem heute personenbezogene Daten manuell verarbeitet werden.
  2. Prüfen Sie, welche konkreten Daten für diesen Ablauf wirklich notwendig sind und wo diese aktuell gespeichert werden.
  3. Lassen Sie in einem unverbindlichen Gespräch prüfen, wie ein KI-Mitarbeiter diesen Prozess unter Beachtung der Datenschutzvorgaben übernehmen könnte.
01Was Sie bekommen

Lassen Sie uns 30 Minuten kostenlos über Ihren Betrieb reden.

Sie haben gerade gelesen, wie Datenschutz KI-Einsatz funktioniert. Die schwierigste Frage ist nicht das Ob, sondern das Womit anfangen. Nennen Sie uns eine Aufgabe aus Ihrem Alltag — etwa datenschutzkonformität und Vertragsgestaltung — und wie viele Stunden pro Woche sie kostet.

Nach 30 Minuten haben Sie

  • Ein klares Ja oder Nein

    Ob sich Ihre Aufgabe für einen KI-Mitarbeiter überhaupt eignet.

  • Eine echte Zahl

    Was es ungefähr kostet — und was Sie realistisch sparen.

  • Den ersten Schritt

    Konkret und umsetzbar. Auch dann, wenn er ohne uns stattfindet.

02Mit wem Sie sprechen
Nick van der Falk, KI-Experte für den Mittelstand bei DND Systems

Nick van der Falk

KI-Experte für den Mittelstand

Ich kann Ihnen helfen, in Ihrem Unternehmen auf KI-Mitarbeiter umzustellen."
03Ihr nächster Schritt

Nennen Sie uns die Aufgabe, die am meisten Zeit frisst

Sie müssen nicht wissen, welche Technik dahintersteckt. Schreiben Sie einfach in Ihren Worten, was bei Ihnen am meisten Zeit kostet.

Was danach passiert

  1. 1

    Wir prüfen Ihre Aufgabe

    Wir schauen uns an, ob sich ein KI-Mitarbeiter dafür überhaupt lohnt.

  2. 2

    Wir rufen Sie an

    In der Regel innerhalb eines Werktags — kurz und unverbindlich.

  3. 3

    30 Minuten Klarheit

    Was geht, was nicht, was wäre Ihr erster Schritt.

Wir melden uns persönlich, in der Regel innerhalb eines Werktags. Kein Verkaufsdruck, kein Newsletter. Ihre Daten gehen an niemanden sonst.

04Warum jetzt

Das passiert, wenn Sie nicht auf KI umstellen

Die Konkurrenz stellt jetzt schon auf KI um.

81 % der deutschen Unternehmen planen 2026, KI einzuführen.

Das macht bis zu 30 % mehr Marge.

Weil KI-Mitarbeiter wiederkehrende Aufgaben übernehmen.

Die Kosten sinken massiv.

KI arbeitet rund um die Uhr, braucht keinen Urlaub und keine Sozialabgaben.

Mehr Geld bleibt für Werbung übrig.

Gesparte Kosten fließen in Marketing — und holen noch mehr Kunden.

Die Kunden wandern zur Konkurrenz.

Mehr Werbebudget zieht Kunden ab — und lässt weniger Markt für Sie.

Wer nicht umstellt, wird aus dem Markt gedrängt.

In den kommenden zwei bis drei Jahren wird KI im Mittelstand zum Standard — nicht zur Option.

Das ist keine Panikmache — das passiert gerade real in den ersten Branchen. Und die meisten Betriebe scheitern nicht am Willen, sondern daran, dass sie nicht genau wissen, wie sie diesen Weg gehen sollen. Genau das zeigen wir Ihnen — und setzen es auf Wunsch auch für Sie um. Wir schaffen Klarheit und setzen um.

05Handeln Sie jetzt

Schieben Sie Ihre Entscheidung nicht auf morgen

Ein Gespräch, 30 Minuten, kostenlos. Danach wissen Sie, welche Aufgabe in Ihrem Betrieb sich für einen KI-Mitarbeiter eignet — und was der erste Schritt ist.

Nick van der Falk
Nick van der FalkKI-Experte für den Mittelstand
089 8393 1466
Kostenloses 30-Minuten-Gespräch anfragen

Unverbindlich. Keine Knebelverträge, kein Verkaufsdruck. Lieber schriftlich? Zum Formular

Nick van der Falk im Beratungsgespräch am Tisch

Häufige Fragen

Kann ich für mein Unternehmen einfach ChatGPT mit Kundendaten nutzen?
Die Nutzung der öffentlichen Version von ChatGPT mit personenbezogenen Daten ist mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Ohne einen Auftragsverarbeitungsvertrag und eine gesicherte Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA stellt die Verarbeitung in der Regel einen Verstoß gegen die DSGVO dar, da die Kontrolle über die Daten verloren gehen kann.
Muss ich meine Mitarbeiter über den KI-Einsatz informieren?
Ja, Sie haben eine Informationspflicht. Wenn eine KI Mitarbeiterdaten verarbeitet oder Auswirkungen auf deren Arbeitsweise hat, müssen die Mitarbeiter und gegebenenfalls der Betriebsrat transparent und umfassend darüber informiert werden. Die genauen Anforderungen können sich aus der DSGVO, dem Betriebsverfassungsgesetz und anderen Gesetzen ergeben.
Wann brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?
Eine DSFA ist laut DSGVO erforderlich, wenn die geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Dies kann bei vielen KI-Anwendungen der Fall sein, insbesondere bei systematischem Profiling oder der Verarbeitung sensibler Daten. Die Notwendigkeit sollte im Einzelfall geprüft werden.
Sind KI-Systeme von US-Anbietern generell ein Datenschutzproblem?
Die Datenübermittlung in die USA ist rechtlich komplex und nur unter strengen Voraussetzungen zulässig (z.B. auf Basis des EU-U.S. Data Privacy Framework). Es ist ratsam, auf Anbieter zu setzen, die eine Datenverarbeitung ausschließlich innerhalb der EU vertraglich zusichern, da dies die Rechtslage vereinfacht.
Kann ein KI-Mitarbeiter auch ohne Cloud betrieben werden?
Ja, das ist ein wesentlicher Vorteil von individuellen Lösungen. Ein KI-Mitarbeiter kann vollständig auf Ihrer lokalen Serverinfrastruktur („on-premise“) installiert werden. Dadurch behalten Sie die maximale Kontrolle über Ihre Daten.
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