Welche gesetzlichen Pflichten habe ich als Geschäftsführer bei der Einführung von KI?
Nick van der Falk · KI-Experte für den Mittelstand
6 Min. Lesezeit · Aktualisiert September 2026
Als Geschäftsführer ergeben sich bei der Einführung von KI in der Regel keine gänzlich neuen Gesetzespflichten. Vielmehr finden bestehende Regelungen Anwendung, allen voran die DSGVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, das Betriebsverfassungsgesetz bezüglich möglicher Mitbestimmungsrechte und die allgemeine unternehmerische Sorgfaltspflicht. Eine explizite gesetzliche Pflicht zur KI-Schulung für Mitarbeiter besteht nach derzeitigem Stand nicht.

Ihre Pflichten als Geschäftsführer bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz leiten sich aus bestehenden Gesetzen ab. Ein spezielles „KI-Gesetz“ mit einem vollständig neuen Pflichtenkatalog für den Mittelstand gibt es derzeit nicht. Entscheidend sind vor allem der Datenschutz (DSGVO), das Arbeitsrecht (insb. Mitbestimmung) und Ihre allgemeine Haftung.
Meldungen über eine angebliche gesetzliche Pflicht zu KI-Schulungen ab 2025 sind mit Vorsicht zu bewerten. Nach aktuellem Stand handelt es sich um eine unternehmerische Notwendigkeit für die Akzeptanz und den Erfolg, aber nicht um eine festgeschriebene rechtliche Verpflichtung. Der Fokus liegt darauf, bewährte Regeln auf eine neue Technologie anzuwenden, nicht darauf, neue Bürokratie zu schaffen.
Datenschutz (DSGVO): Die zentrale bestehende Pflicht
Sobald eine KI personenbezogene Daten verarbeitet — zum Beispiel aus Kunden-E-Mails, Bewerbungsunterlagen oder Personalakten — greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies ist keine neue, sondern eine bekannte unternehmerische Aufgabe, die nun auf den Einsatz von KI übertragen wird.
Die Verantwortung für eine datenschutzkonforme Verarbeitung liegt grundsätzlich beim Unternehmen. Es muss sichergestellt werden, dass für die Nutzung der Daten eine gültige Rechtsgrundlage besteht, die Grundsätze der Datenminimierung und Zweckbindung eingehalten und die Betroffenenrechte gewahrt werden. Bei Systemen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen, kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich werden.
- **Prüfung der Rechtsgrundlage:** Es ist zu klären, ob die Verarbeitung durch Einwilligung, Vertrag oder berechtigtes Interesse gedeckt ist.
- **Einhaltung der Zweckbindung:** Die Daten sollten nur für den klar definierten Zweck genutzt werden, für den die KI im Einsatz ist.
- **Regelung der Auftragsverarbeitung:** Beim Einsatz externer KI-Anbieter ist in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.
- **Schaffung von Transparenz:** Kunden und Mitarbeiter sollten darüber informiert werden, wie und wofür ihre Daten durch KI verarbeitet werden.
Mitbestimmung: Wann der Betriebsrat einbezogen werden muss
Die Einführung von KI-Systemen kann die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berühren. So sieht § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht vor, wenn technische Einrichtungen eingeführt werden, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Ein KI-Mitarbeiter, der eingehende E-Mails im Kundenservice analysiert, um sie dem richtigen Teammitglied zuzuweisen, könnte potenziell Leistungsdaten erfassen. Selbst wenn dies nicht das primäre Ziel ist, kann hier ein Mitbestimmungstatbestand berührt sein. Eine frühzeitige und transparente Einbindung des Betriebsrats ist daher nicht nur für die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch für die Akzeptanz im Team ratsam.
Haftung: Wer ist verantwortlich, wenn die KI Fehler macht?
Die Verantwortung für die Handlungen und Ergebnisse eines KI-Systems liegt nach gängiger Rechtsauffassung beim Unternehmen und damit bei der Geschäftsführung. Eine KI wird rechtlich in der Regel als Werkzeug eingestuft. Verursacht dieses Werkzeug einen Schaden — etwa durch eine falsche Bestellung, eine fehlerhafte Rechnung oder eine beleidigende E-Mail —, haftet grundsätzlich das Unternehmen.
Als Geschäftsführer obliegt Ihnen eine unternehmerische Organisationspflicht. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass das KI-System sorgfältig ausgewählt, implementiert und überwacht wird. Dazu gehört auch, klare Prozesse für die menschliche Kontrolle zu etablieren, besonders bei kritischen Entscheidungen. Ein Versäumnis, solche Kontrollmechanismen einzurichten, könnte im Schadensfall als Organisationsverschulden gewertet werden.
Der EU AI Act: Ein Ausblick auf künftige Pflichten
Der AI Act der Europäischen Union ist das erste umfassende KI-Gesetz weltweit, dessen Regelungen schrittweise in Kraft treten. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz und teilt KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen ein.
Die meisten KI-Anwendungen zur Prozessautomatisierung im Mittelstand — wie die automatisierte Rechnungsbearbeitung oder Datenextraktion — werden voraussichtlich in die Kategorie mit geringem oder minimalem Risiko fallen. Für diese Systeme sind vor allem Transparenzpflichten vorgesehen. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren. Systeme mit hohem Risiko, etwa im Bereich der Personaleinstellung oder Kreditwürdigkeitsprüfung, unterliegen hingegen strengen Auflagen.
- **Unannehmbares Risiko:** Systeme werden verboten (z. B. Social Scoring durch Staaten).
- **Hohes Risiko:** Strenge Anforderungen an Daten, Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht (z. B. KI in kritischer Infrastruktur oder HR).
- **Begrenztes Risiko:** Transparenzpflichten (z. B. Kennzeichnung von Chatbots oder Deepfakes).
- **Minimales Risiko:** Keine besonderen Pflichten (z. B. KI-gestützte Videospiele oder Spamfilter).
Was unterscheidet hier einen KI-Mitarbeiter von einem KI-Tool?
Ein allgemeines KI-Tool oder eine Plattform überlässt die Einhaltung dieser gesetzlichen Pflichten vollständig Ihnen. Sie müssen selbst prüfen, wo Daten fließen, ob der Betriebsrat zustimmen muss und wie die Haftung geregelt ist.
Ein maßgeschneiderter KI-Mitarbeiter wird hingegen für einen konkreten, abgegrenzten Prozess in Ihrem Unternehmen entwickelt. Dabei werden diese Fragen von Beginn an berücksichtigt. Die Datenverarbeitung ist klar definiert, die Aufgaben sind exakt zugeschnitten und Mechanismen zur menschlichen Kontrolle sind fester Bestandteil des Systems. So wird der KI-Mitarbeiter zu einer Lösung, die rechtliche Rahmenbedingungen bereits in ihrer Konzeption abbildet, anstatt sie zu einem nachgelagerten Problem zu machen.
Was Sie aus diesem Artikel mitnehmen
- Beginnen Sie nicht mit der Suche nach einem KI-Tool, sondern mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Prozesse. Identifizieren Sie, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden und wo Mitarbeiterleistung betroffen sein könnte.
- Sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, bevor Sie sich für ein System entscheiden, um den Rahmen für eine datenschutzkonforme Umsetzung abzustecken.
- Planen Sie die Kommunikation an Ihr Team und den Betriebsrat sorgfältig. Transparenz über das „Warum“ und „Wie“ der KI-Einführung ist die Grundlage für Vertrauen und Akzeptanz.
Wie können KI-Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden?
Sie haben gerade gelesen, wie gesetzliche Pflichten KI funktioniert. Die schwierigste Frage ist nicht das Ob, sondern das Womit anfangen. Nennen Sie uns eine Aufgabe aus Ihrem Alltag — etwa wiederkehrende Abläufe und Administration — und wie viele Stunden pro Woche sie kostet.
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Nick van der Falk
KI-Experte für den Mittelstand
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Das passiert, wenn Sie nicht auf KI umstellen
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81 % der deutschen Unternehmen planen 2026, KI einzuführen.
Das macht bis zu 30 % mehr Marge.
Weil KI-Mitarbeiter wiederkehrende Aufgaben übernehmen.
Die Kosten sinken massiv.
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Mehr Geld bleibt für Werbung übrig.
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Häufige Fragen
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