Welche gesetzlichen Pflichten habe ich als Geschäftsführer bei der Einführung von KI?

Nick van der Falk, KI-Experte für den Mittelstand bei DND Systems

· KI-Experte für den Mittelstand

6 Min. Lesezeit · Aktualisiert September 2026

Kurz beantwortet

Als Geschäftsführer ergeben sich bei der Einführung von KI in der Regel keine gänzlich neuen Gesetzespflichten. Vielmehr finden bestehende Regelungen Anwendung, allen voran die DSGVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, das Betriebsverfassungsgesetz bezüglich möglicher Mitbestimmungsrechte und die allgemeine unternehmerische Sorgfaltspflicht. Eine explizite gesetzliche Pflicht zur KI-Schulung für Mitarbeiter besteht nach derzeitigem Stand nicht.

Team unterhält sich entspannt bei einem Kaffee in der Büroküche – gesetzliche Pflichten KI

Ihre Pflichten als Geschäftsführer bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz leiten sich aus bestehenden Gesetzen ab. Ein spezielles „KI-Gesetz“ mit einem vollständig neuen Pflichtenkatalog für den Mittelstand gibt es derzeit nicht. Entscheidend sind vor allem der Datenschutz (DSGVO), das Arbeitsrecht (insb. Mitbestimmung) und Ihre allgemeine Haftung.

Meldungen über eine angebliche gesetzliche Pflicht zu KI-Schulungen ab 2025 sind mit Vorsicht zu bewerten. Nach aktuellem Stand handelt es sich um eine unternehmerische Notwendigkeit für die Akzeptanz und den Erfolg, aber nicht um eine festgeschriebene rechtliche Verpflichtung. Der Fokus liegt darauf, bewährte Regeln auf eine neue Technologie anzuwenden, nicht darauf, neue Bürokratie zu schaffen.

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Datenschutz (DSGVO): Die zentrale bestehende Pflicht

Sobald eine KI personenbezogene Daten verarbeitet — zum Beispiel aus Kunden-E-Mails, Bewerbungsunterlagen oder Personalakten — greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies ist keine neue, sondern eine bekannte unternehmerische Aufgabe, die nun auf den Einsatz von KI übertragen wird.

Die Verantwortung für eine datenschutzkonforme Verarbeitung liegt grundsätzlich beim Unternehmen. Es muss sichergestellt werden, dass für die Nutzung der Daten eine gültige Rechtsgrundlage besteht, die Grundsätze der Datenminimierung und Zweckbindung eingehalten und die Betroffenenrechte gewahrt werden. Bei Systemen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen, kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich werden.

  • **Prüfung der Rechtsgrundlage:** Es ist zu klären, ob die Verarbeitung durch Einwilligung, Vertrag oder berechtigtes Interesse gedeckt ist.
  • **Einhaltung der Zweckbindung:** Die Daten sollten nur für den klar definierten Zweck genutzt werden, für den die KI im Einsatz ist.
  • **Regelung der Auftragsverarbeitung:** Beim Einsatz externer KI-Anbieter ist in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.
  • **Schaffung von Transparenz:** Kunden und Mitarbeiter sollten darüber informiert werden, wie und wofür ihre Daten durch KI verarbeitet werden.
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Mitbestimmung: Wann der Betriebsrat einbezogen werden muss

Die Einführung von KI-Systemen kann die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berühren. So sieht § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht vor, wenn technische Einrichtungen eingeführt werden, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

Ein KI-Mitarbeiter, der eingehende E-Mails im Kundenservice analysiert, um sie dem richtigen Teammitglied zuzuweisen, könnte potenziell Leistungsdaten erfassen. Selbst wenn dies nicht das primäre Ziel ist, kann hier ein Mitbestimmungstatbestand berührt sein. Eine frühzeitige und transparente Einbindung des Betriebsrats ist daher nicht nur für die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch für die Akzeptanz im Team ratsam.

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Haftung: Wer ist verantwortlich, wenn die KI Fehler macht?

Die Verantwortung für die Handlungen und Ergebnisse eines KI-Systems liegt nach gängiger Rechtsauffassung beim Unternehmen und damit bei der Geschäftsführung. Eine KI wird rechtlich in der Regel als Werkzeug eingestuft. Verursacht dieses Werkzeug einen Schaden — etwa durch eine falsche Bestellung, eine fehlerhafte Rechnung oder eine beleidigende E-Mail —, haftet grundsätzlich das Unternehmen.

Als Geschäftsführer obliegt Ihnen eine unternehmerische Organisationspflicht. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass das KI-System sorgfältig ausgewählt, implementiert und überwacht wird. Dazu gehört auch, klare Prozesse für die menschliche Kontrolle zu etablieren, besonders bei kritischen Entscheidungen. Ein Versäumnis, solche Kontrollmechanismen einzurichten, könnte im Schadensfall als Organisationsverschulden gewertet werden.

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Der EU AI Act: Ein Ausblick auf künftige Pflichten

Der AI Act der Europäischen Union ist das erste umfassende KI-Gesetz weltweit, dessen Regelungen schrittweise in Kraft treten. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz und teilt KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen ein.

Die meisten KI-Anwendungen zur Prozessautomatisierung im Mittelstand — wie die automatisierte Rechnungsbearbeitung oder Datenextraktion — werden voraussichtlich in die Kategorie mit geringem oder minimalem Risiko fallen. Für diese Systeme sind vor allem Transparenzpflichten vorgesehen. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren. Systeme mit hohem Risiko, etwa im Bereich der Personaleinstellung oder Kreditwürdigkeitsprüfung, unterliegen hingegen strengen Auflagen.

  • **Unannehmbares Risiko:** Systeme werden verboten (z. B. Social Scoring durch Staaten).
  • **Hohes Risiko:** Strenge Anforderungen an Daten, Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht (z. B. KI in kritischer Infrastruktur oder HR).
  • **Begrenztes Risiko:** Transparenzpflichten (z. B. Kennzeichnung von Chatbots oder Deepfakes).
  • **Minimales Risiko:** Keine besonderen Pflichten (z. B. KI-gestützte Videospiele oder Spamfilter).
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Was unterscheidet hier einen KI-Mitarbeiter von einem KI-Tool?

Ein allgemeines KI-Tool oder eine Plattform überlässt die Einhaltung dieser gesetzlichen Pflichten vollständig Ihnen. Sie müssen selbst prüfen, wo Daten fließen, ob der Betriebsrat zustimmen muss und wie die Haftung geregelt ist.

Ein maßgeschneiderter KI-Mitarbeiter wird hingegen für einen konkreten, abgegrenzten Prozess in Ihrem Unternehmen entwickelt. Dabei werden diese Fragen von Beginn an berücksichtigt. Die Datenverarbeitung ist klar definiert, die Aufgaben sind exakt zugeschnitten und Mechanismen zur menschlichen Kontrolle sind fester Bestandteil des Systems. So wird der KI-Mitarbeiter zu einer Lösung, die rechtliche Rahmenbedingungen bereits in ihrer Konzeption abbildet, anstatt sie zu einem nachgelagerten Problem zu machen.

Was Sie aus diesem Artikel mitnehmen

  1. Beginnen Sie nicht mit der Suche nach einem KI-Tool, sondern mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Prozesse. Identifizieren Sie, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden und wo Mitarbeiterleistung betroffen sein könnte.
  2. Sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, bevor Sie sich für ein System entscheiden, um den Rahmen für eine datenschutzkonforme Umsetzung abzustecken.
  3. Planen Sie die Kommunikation an Ihr Team und den Betriebsrat sorgfältig. Transparenz über das „Warum“ und „Wie“ der KI-Einführung ist die Grundlage für Vertrauen und Akzeptanz.
01Was Sie bekommen

Wie können KI-Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden?

Sie haben gerade gelesen, wie gesetzliche Pflichten KI funktioniert. Die schwierigste Frage ist nicht das Ob, sondern das Womit anfangen. Nennen Sie uns eine Aufgabe aus Ihrem Alltag — etwa wiederkehrende Abläufe und Administration — und wie viele Stunden pro Woche sie kostet.

Nach 30 Minuten haben Sie

  • Ein klares Ja oder Nein

    Ob sich Ihre Aufgabe für einen KI-Mitarbeiter überhaupt eignet.

  • Eine echte Zahl

    Was es ungefähr kostet — und was Sie realistisch sparen.

  • Den ersten Schritt

    Konkret und umsetzbar. Auch dann, wenn er ohne uns stattfindet.

02Mit wem Sie sprechen
Nick van der Falk, KI-Experte für den Mittelstand bei DND Systems

Nick van der Falk

KI-Experte für den Mittelstand

Ich kann Ihnen helfen, in Ihrem Unternehmen auf KI-Mitarbeiter umzustellen."
03Ihr nächster Schritt

Nennen Sie uns die Aufgabe, die am meisten Zeit frisst

Sie müssen nicht wissen, welche Technik dahintersteckt. Schreiben Sie einfach in Ihren Worten, was bei Ihnen am meisten Zeit kostet.

Was danach passiert

  1. 1

    Wir prüfen Ihre Aufgabe

    Wir schauen uns an, ob sich ein KI-Mitarbeiter dafür überhaupt lohnt.

  2. 2

    Wir rufen Sie an

    In der Regel innerhalb eines Werktags — kurz und unverbindlich.

  3. 3

    30 Minuten Klarheit

    Was geht, was nicht, was wäre Ihr erster Schritt.

Wir melden uns persönlich, in der Regel innerhalb eines Werktags. Kein Verkaufsdruck, kein Newsletter. Ihre Daten gehen an niemanden sonst.

04Warum jetzt

Das passiert, wenn Sie nicht auf KI umstellen

Die Konkurrenz stellt jetzt schon auf KI um.

81 % der deutschen Unternehmen planen 2026, KI einzuführen.

Das macht bis zu 30 % mehr Marge.

Weil KI-Mitarbeiter wiederkehrende Aufgaben übernehmen.

Die Kosten sinken massiv.

KI arbeitet rund um die Uhr, braucht keinen Urlaub und keine Sozialabgaben.

Mehr Geld bleibt für Werbung übrig.

Gesparte Kosten fließen in Marketing — und holen noch mehr Kunden.

Die Kunden wandern zur Konkurrenz.

Mehr Werbebudget zieht Kunden ab — und lässt weniger Markt für Sie.

Wer nicht umstellt, wird aus dem Markt gedrängt.

In den kommenden zwei bis drei Jahren wird KI im Mittelstand zum Standard — nicht zur Option.

Das ist keine Panikmache — das passiert gerade real in den ersten Branchen. Und die meisten Betriebe scheitern nicht am Willen, sondern daran, dass sie nicht genau wissen, wie sie diesen Weg gehen sollen. Genau das zeigen wir Ihnen — und setzen es auf Wunsch auch für Sie um. Wir schaffen Klarheit und setzen um.

05Handeln Sie jetzt

Schieben Sie Ihre Entscheidung nicht auf morgen

Ein Gespräch, 30 Minuten, kostenlos. Danach wissen Sie, welche Aufgabe in Ihrem Betrieb sich für einen KI-Mitarbeiter eignet — und was der erste Schritt ist.

Nick van der Falk
Nick van der FalkKI-Experte für den Mittelstand
089 8393 1466
Kostenloses 30-Minuten-Gespräch anfragen

Unverbindlich. Keine Knebelverträge, kein Verkaufsdruck. Lieber schriftlich? Zum Formular

Nick van der Falk im Beratungsgespräch am Tisch

Häufige Fragen

Gibt es eine gesetzliche Pflicht für KI-Schulungen für Mitarbeiter?
Nein, nach derzeitigem Stand existiert keine solche explizite gesetzliche Pflicht. Entsprechende Berichte sollten kritisch geprüft werden. Eine Schulung der Mitarbeiter ist jedoch eine wichtige unternehmerische Maßnahme, um die KI effektiv und sicher zu nutzen.
Wer haftet, wenn ein KI-Mitarbeiter einen teuren Fehler verursacht?
Grundsätzlich liegt die Haftung beim Unternehmen. Als Geschäftsführer sind Sie im Rahmen Ihrer Organisationspflicht gehalten, durch sorgfältige Auswahl, Überwachung und klare Kontrollprozesse dafür zu sorgen, dass das Risiko solcher Fehler minimiert wird.
Muss ich für jede KI eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen?
Nicht zwingend. Eine DSFA wird dann erforderlich, wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen zur Folge hat. Ob dies im Einzelfall zutrifft, bedarf einer Prüfung, die oft in Absprache mit einem Datenschutzbeauftragten erfolgt.
Was ändert der EU AI Act konkret für meinen Betrieb?
Für die meisten Mittelständler bringt der AI Act vor allem Transparenzpflichten. Sie müssen kenntlich machen, wenn Kunden oder Mitarbeiter mit einer KI interagieren. Strengere Regeln gelten nur für Hochrisiko-Anwendungen, die im typischen Mittelstand selten sind.
Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter für KI-Lösungen?
Ein seriöser Partner fragt detailliert nach Ihren Prozessen, spricht von sich aus Themen wie DSGVO und Datensicherheit an, bietet einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) an und kann transparent darlegen, wo und wie Ihre Daten verarbeitet werden.
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