Datenschutz bei KI-Einsatz?

Nick van der Falk, KI-Experte für den Mittelstand bei DND Systems

· KI-Experte für den Mittelstand

7 Min. Lesezeit · Aktualisiert August 2026

Kurz beantwortet

Der Einsatz von KI unterliegt vollständig der DSGVO. Entscheidend ist, wo die Daten verarbeitet werden: auf eigenen Systemen (datenschutzfreundlicher) oder bei externen Anbietern (prüfungsintensiv, erfordert Auftragsverarbeitungsvertrag). Um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, sind Datenminimierung, Transparenz und eine genaue Dokumentation der Prozesse und Systeme unerlässlich. Oft ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorab notwendig.

Zwei Kollegen richten Schritt für Schritt eine Software ein – Datenschutz KI Einsatz

Der Datenschutz ist beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) vollständig von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Es gibt keine Ausnahmen für KI-Systeme. Die gleichen strengen Regeln, die für jede andere Form der Datenverarbeitung gelten, finden auch hier Anwendung. Als Unternehmer sind Sie der „Verantwortliche“ und haften für die Einhaltung.

Die gute Nachricht ist: Ein datenschutzfreundlicher KI-Einsatz ist möglich und beherrschbar. Er erfordert jedoch eine bewusste Entscheidung für die richtige Architektur und eine sorgfältige Planung. Die zentrale Frage, die Sie sich stellen müssen, ist nicht *ob* KI, sondern *wie* die KI-Systeme in Ihre bestehende Datenlandschaft integriert werden.

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Gilt die DSGVO uneingeschränkt für KI?

Ja, die DSGVO gilt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten, unabhängig von der verwendeten Technologie. Sobald eine KI mit Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten in Kontakt kommt, die eine Person identifizierbar machen, greifen die Prinzipien der Verordnung.

Das bedeutet, Sie müssen sich an die bekannten Grundsätze halten. Die Verarbeitung benötigt eine klare Rechtsgrundlage und muss einem festgelegten Zweck dienen (Zweckbindung). Sie dürfen nur die absolut notwendigen Daten verarbeiten (Datenminimierung) und müssen über die Verarbeitung transparent informieren.

  • **Zweckbindung:** Eine KI für die Rechnungsprüfung darf nicht plötzlich für Marketinganalysen genutzt werden.
  • **Datenminimierung:** Dem System werden nur die Datenfelder zugänglich gemacht, die es für seine Aufgabe benötigt.
  • **Speicherbegrenzung:** Daten müssen nach Ablauf der gesetzlichen Fristen sicher gelöscht werden können, auch aus der KI.
  • **Rechenschaftspflicht:** Sie müssen jederzeit nachweisen können, dass Sie alle Regeln einhalten.
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Der Unterschied: Eigene vs. externe KI-Modelle

Die größte Weiche für den Datenschutz stellen Sie bei der Wahl des KI-Systems. Die entscheidende Frage ist: Wo werden Ihre Daten verarbeitet?

Bei externen KI-Diensten, wie den bekannten Modellen großer US-Anbieter, senden Sie Ihre Daten zur Verarbeitung über das Internet an fremde Server. Das bedeutet einen Kontrollverlust. Für personenbezogene Daten ist dies nur mit einem sorgfältig geprüften Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und unter Beachtung von Datentransfers in Drittländer wie die USA zulässig. Bei sensiblen Unternehmensdaten ist dieser Weg oft ausgeschlossen.

Ein KI-Mitarbeiter, der auf Ihren eigenen Servern oder in einer für Sie reservierten, abgeschotteten Cloud-Umgebung innerhalb der EU läuft, ist aus Datenschutzsicht oft die vorzuziehende Lösung. Die Daten verlassen Ihr Haus nicht. Sie behalten die volle Kontrolle und Souveränität, genau wie bei einem menschlichen Mitarbeiter, der an einem Rechner in Ihrem Büro arbeitet.

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Was regelt ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist vorgeschrieben, wenn ein externer Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Das ist bei den meisten externen KI-Tools der Fall. Sie als Auftraggeber bleiben der Verantwortliche, der Dienstleister wird zum Auftragsverarbeiter.

Der Vertrag legt die Spielregeln fest. Er muss schriftlich oder elektronisch geschlossen werden und bindet den Dienstleister an Ihre Weisungen. Ein Standardformular des Anbieters anzuklicken, reicht oft nicht aus. Der Vertrag muss die spezifische Verarbeitungstätigkeit genau beschreiben und strenge Vorgaben enthalten.

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  • Art und Zweck der Verarbeitung
  • Art der personenbezogenen Daten und Kategorien der betroffenen Personen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) des Dienstleisters
  • Regelungen zur Einschaltung von Subunternehmern
  • Pflichten zur Löschung der Daten nach Vertragsende
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Transparenz und Rechte der Betroffenen sicherstellen

Sie müssen Ihre Kunden und Mitarbeiter darüber informieren, wenn deren Daten durch eine KI verarbeitet werden. Diese Information gehört in Ihre Datenschutzerklärung. Die Erklärung muss verständlich und präzise sein – eine allgemeine Floskel wie „Wir setzen KI ein“ genügt nicht.

Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Ihr KI-System und die damit verbundenen Prozesse müssen so gestaltet sein, dass Sie diesen Anfragen nachkommen können. Beispielsweise muss es technisch möglich sein, alle Daten einer Person auf Anfrage gezielt und vollständig zu löschen.

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Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nötig?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist immer dann vorgeschrieben, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat (Art. 35 DSGVO). Der Einsatz von KI, insbesondere bei der Verarbeitung großer Mengen an Daten oder bei sensiblen Informationen, erfüllt diese Bedingung häufig.

Auch wenn eine DSFA nicht gesetzlich zwingend erscheint, ist sie ein wertvolles Werkzeug. Sie zwingt Sie, vor Projektbeginn systematisch über Risiken nachzudenken und Maßnahmen zu deren Minderung zu planen. Eine gut dokumentierte DSFA ist ein wichtiger Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden.

  • Systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge.
  • Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
  • Bewertung der Risiken für die betroffenen Personen.
  • Geplante Abhilfemaßnahmen zur Minderung der Risiken (z.B. Anonymisierung, Zugriffskontrollen).

Was Sie aus diesem Artikel mitnehmen

  1. Beginnen Sie die Prüfung des KI-Einsatzes mit einem Prozess, der keine oder nur wenige personenbezogene Daten verarbeitet.
  2. Dokumentieren Sie von Anfang an jede Entscheidung über Datenquellen, Zugriffsrechte und den Verarbeitungszweck.
  3. Ziehen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder einen externen Experten hinzu, bevor Sie Verträge mit KI-Anbietern unterzeichnen.
01Was Sie bekommen

Lassen Sie uns 30 Minuten kostenlos über Ihren Betrieb reden.

Sie haben gerade gelesen, wie Datenschutz KI Einsatz funktioniert. Die schwierigste Frage ist nicht das Ob, sondern das Womit anfangen. Nennen Sie uns eine Aufgabe aus Ihrem Alltag — etwa datenschutzkonformität und Vertragsgestaltung — und wie viele Stunden pro Woche sie kostet.

Nach 30 Minuten haben Sie

  • Ein klares Ja oder Nein

    Ob sich Ihre Aufgabe für einen KI-Mitarbeiter überhaupt eignet.

  • Eine echte Zahl

    Was es ungefähr kostet — und was Sie realistisch sparen.

  • Den ersten Schritt

    Konkret und umsetzbar. Auch dann, wenn er ohne uns stattfindet.

02Mit wem Sie sprechen
Nick van der Falk, KI-Experte für den Mittelstand bei DND Systems

Nick van der Falk

KI-Experte für den Mittelstand

Ich kann Ihnen helfen, in Ihrem Unternehmen auf KI-Mitarbeiter umzustellen."
03Ihr nächster Schritt

Nennen Sie uns die Aufgabe, die am meisten Zeit frisst

Sie müssen nicht wissen, welche Technik dahintersteckt. Schreiben Sie einfach in Ihren Worten, was bei Ihnen am meisten Zeit kostet.

Was danach passiert

  1. 1

    Wir prüfen Ihre Aufgabe

    Wir schauen uns an, ob sich ein KI-Mitarbeiter dafür überhaupt lohnt.

  2. 2

    Wir rufen Sie an

    In der Regel innerhalb eines Werktags — kurz und unverbindlich.

  3. 3

    30 Minuten Klarheit

    Was geht, was nicht, was wäre Ihr erster Schritt.

Wir melden uns persönlich, in der Regel innerhalb eines Werktags. Kein Verkaufsdruck, kein Newsletter. Ihre Daten gehen an niemanden sonst.

04Warum jetzt

Das passiert, wenn Sie nicht auf KI umstellen

Die Konkurrenz stellt jetzt schon auf KI um.

81 % der deutschen Unternehmen planen 2026, KI einzuführen.

Das macht bis zu 30 % mehr Marge.

Weil KI-Mitarbeiter wiederkehrende Aufgaben übernehmen.

Die Kosten sinken massiv.

KI arbeitet rund um die Uhr, braucht keinen Urlaub und keine Sozialabgaben.

Mehr Geld bleibt für Werbung übrig.

Gesparte Kosten fließen in Marketing — und holen noch mehr Kunden.

Die Kunden wandern zur Konkurrenz.

Mehr Werbebudget zieht Kunden ab — und lässt weniger Markt für Sie.

Wer nicht umstellt, wird aus dem Markt gedrängt.

In den kommenden zwei bis drei Jahren wird KI im Mittelstand zum Standard — nicht zur Option.

Das ist keine Panikmache — das passiert gerade real in den ersten Branchen. Und die meisten Betriebe scheitern nicht am Willen, sondern daran, dass sie nicht genau wissen, wie sie diesen Weg gehen sollen. Genau das zeigen wir Ihnen — und setzen es auf Wunsch auch für Sie um. Wir schaffen Klarheit und setzen um.

05Handeln Sie jetzt

Schieben Sie Ihre Entscheidung nicht auf morgen

Ein Gespräch, 30 Minuten, kostenlos. Danach wissen Sie, welche Aufgabe in Ihrem Betrieb sich für einen KI-Mitarbeiter eignet — und was der erste Schritt ist.

Nick van der Falk
Nick van der FalkKI-Experte für den Mittelstand
089 8393 1466
Kostenloses 30-Minuten-Gespräch anfragen

Unverbindlich. Keine Knebelverträge, kein Verkaufsdruck. Lieber schriftlich? Zum Formular

Nick van der Falk im Beratungsgespräch am Tisch

Häufige Fragen

Was ist mit KI-Anbietern aus den USA wie OpenAI?
Eine Datenverarbeitung in den USA ist auf Basis des „EU-U.S. Data Privacy Framework“ möglich, erfordert aber einen gültigen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und die Überprüfung der Zertifizierung des Anbieters. Für sensible Unternehmens- oder Kundendaten stellt dies dennoch ein Restrisiko dar, das sorgfältig abgewogen werden muss.
Müssen Mitarbeiter dem Einsatz einer KI zustimmen?
Eine explizite Zustimmung ist nicht immer nötig, wenn die Verarbeitung zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Eine Betriebsvereinbarung kann hier eine tragfähige Rechtsgrundlage schaffen. In jedem Fall ist höchste Transparenz gegenüber der Belegschaft unerlässlich. Die genaue Ausgestaltung sollte vorab mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden.
Wer haftet bei einem Datenschutzverstoß durch die KI?
Die Haftung liegt fast immer bei Ihrem Unternehmen als „Verantwortlichem“ im Sinne der DSGVO. Sie können die Verantwortung nicht auf das KI-System oder dessen Hersteller abwälzen. Eine sorgfältige Auswahl, Konfiguration und Überwachung der KI ist daher entscheidend.
Darf ich meine Kundendaten zum Trainieren einer KI verwenden?
Nur wenn Sie dafür eine klare Rechtsgrundlage haben. Das kann eine explizite, informierte Einwilligung des Kunden sein. Die bloße Tatsache, dass Sie die Daten besitzen, erlaubt nicht automatisch deren Verwendung für KI-Training. Ein bewährter Weg ist die Anonymisierung der Daten vor dem Training.
Was sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) bei KI?
Dazu gehören zum Beispiel strenge Zugriffskontrollen auf das KI-System, die Verschlüsselung der verarbeiteten Daten, die Protokollierung von Systemaktivitäten zur Nachvollziehbarkeit und klare Prozesse für die Bearbeitung von Auskunfts- oder Löschungsanfragen von Betroffenen.
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