Datenschutz bei KI-Einsatz?
Nick van der Falk · KI-Experte für den Mittelstand
7 Min. Lesezeit · Aktualisiert August 2026
Der Einsatz von KI unterliegt vollständig der DSGVO. Entscheidend ist, wo die Daten verarbeitet werden: auf eigenen Systemen (datenschutzfreundlicher) oder bei externen Anbietern (prüfungsintensiv, erfordert Auftragsverarbeitungsvertrag). Um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, sind Datenminimierung, Transparenz und eine genaue Dokumentation der Prozesse und Systeme unerlässlich. Oft ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorab notwendig.

Der Datenschutz ist beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) vollständig von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Es gibt keine Ausnahmen für KI-Systeme. Die gleichen strengen Regeln, die für jede andere Form der Datenverarbeitung gelten, finden auch hier Anwendung. Als Unternehmer sind Sie der „Verantwortliche“ und haften für die Einhaltung.
Die gute Nachricht ist: Ein datenschutzfreundlicher KI-Einsatz ist möglich und beherrschbar. Er erfordert jedoch eine bewusste Entscheidung für die richtige Architektur und eine sorgfältige Planung. Die zentrale Frage, die Sie sich stellen müssen, ist nicht *ob* KI, sondern *wie* die KI-Systeme in Ihre bestehende Datenlandschaft integriert werden.
Gilt die DSGVO uneingeschränkt für KI?
Ja, die DSGVO gilt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten, unabhängig von der verwendeten Technologie. Sobald eine KI mit Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten in Kontakt kommt, die eine Person identifizierbar machen, greifen die Prinzipien der Verordnung.
Das bedeutet, Sie müssen sich an die bekannten Grundsätze halten. Die Verarbeitung benötigt eine klare Rechtsgrundlage und muss einem festgelegten Zweck dienen (Zweckbindung). Sie dürfen nur die absolut notwendigen Daten verarbeiten (Datenminimierung) und müssen über die Verarbeitung transparent informieren.
- **Zweckbindung:** Eine KI für die Rechnungsprüfung darf nicht plötzlich für Marketinganalysen genutzt werden.
- **Datenminimierung:** Dem System werden nur die Datenfelder zugänglich gemacht, die es für seine Aufgabe benötigt.
- **Speicherbegrenzung:** Daten müssen nach Ablauf der gesetzlichen Fristen sicher gelöscht werden können, auch aus der KI.
- **Rechenschaftspflicht:** Sie müssen jederzeit nachweisen können, dass Sie alle Regeln einhalten.
Der Unterschied: Eigene vs. externe KI-Modelle
Die größte Weiche für den Datenschutz stellen Sie bei der Wahl des KI-Systems. Die entscheidende Frage ist: Wo werden Ihre Daten verarbeitet?
Bei externen KI-Diensten, wie den bekannten Modellen großer US-Anbieter, senden Sie Ihre Daten zur Verarbeitung über das Internet an fremde Server. Das bedeutet einen Kontrollverlust. Für personenbezogene Daten ist dies nur mit einem sorgfältig geprüften Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und unter Beachtung von Datentransfers in Drittländer wie die USA zulässig. Bei sensiblen Unternehmensdaten ist dieser Weg oft ausgeschlossen.
Ein KI-Mitarbeiter, der auf Ihren eigenen Servern oder in einer für Sie reservierten, abgeschotteten Cloud-Umgebung innerhalb der EU läuft, ist aus Datenschutzsicht oft die vorzuziehende Lösung. Die Daten verlassen Ihr Haus nicht. Sie behalten die volle Kontrolle und Souveränität, genau wie bei einem menschlichen Mitarbeiter, der an einem Rechner in Ihrem Büro arbeitet.
Was regelt ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist vorgeschrieben, wenn ein externer Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Das ist bei den meisten externen KI-Tools der Fall. Sie als Auftraggeber bleiben der Verantwortliche, der Dienstleister wird zum Auftragsverarbeiter.
Der Vertrag legt die Spielregeln fest. Er muss schriftlich oder elektronisch geschlossen werden und bindet den Dienstleister an Ihre Weisungen. Ein Standardformular des Anbieters anzuklicken, reicht oft nicht aus. Der Vertrag muss die spezifische Verarbeitungstätigkeit genau beschreiben und strenge Vorgaben enthalten.
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung
- Art der personenbezogenen Daten und Kategorien der betroffenen Personen
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) des Dienstleisters
- Regelungen zur Einschaltung von Subunternehmern
- Pflichten zur Löschung der Daten nach Vertragsende
Transparenz und Rechte der Betroffenen sicherstellen
Sie müssen Ihre Kunden und Mitarbeiter darüber informieren, wenn deren Daten durch eine KI verarbeitet werden. Diese Information gehört in Ihre Datenschutzerklärung. Die Erklärung muss verständlich und präzise sein – eine allgemeine Floskel wie „Wir setzen KI ein“ genügt nicht.
Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Ihr KI-System und die damit verbundenen Prozesse müssen so gestaltet sein, dass Sie diesen Anfragen nachkommen können. Beispielsweise muss es technisch möglich sein, alle Daten einer Person auf Anfrage gezielt und vollständig zu löschen.
Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nötig?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist immer dann vorgeschrieben, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat (Art. 35 DSGVO). Der Einsatz von KI, insbesondere bei der Verarbeitung großer Mengen an Daten oder bei sensiblen Informationen, erfüllt diese Bedingung häufig.
Auch wenn eine DSFA nicht gesetzlich zwingend erscheint, ist sie ein wertvolles Werkzeug. Sie zwingt Sie, vor Projektbeginn systematisch über Risiken nachzudenken und Maßnahmen zu deren Minderung zu planen. Eine gut dokumentierte DSFA ist ein wichtiger Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden.
- Systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge.
- Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
- Bewertung der Risiken für die betroffenen Personen.
- Geplante Abhilfemaßnahmen zur Minderung der Risiken (z.B. Anonymisierung, Zugriffskontrollen).
Was Sie aus diesem Artikel mitnehmen
- Beginnen Sie die Prüfung des KI-Einsatzes mit einem Prozess, der keine oder nur wenige personenbezogene Daten verarbeitet.
- Dokumentieren Sie von Anfang an jede Entscheidung über Datenquellen, Zugriffsrechte und den Verarbeitungszweck.
- Ziehen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder einen externen Experten hinzu, bevor Sie Verträge mit KI-Anbietern unterzeichnen.
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Nick van der Falk
KI-Experte für den Mittelstand
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